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Betriebsspezifische Betreuung

Die betriebsspezifische Betreuung baut auf der Grundbetreuung auf. Sie trägt den Erfordernissen Ihres Betriebs Rechnung, berücksichtigt z.B. besondere Gefährdungen oder spezielle Tätigkeiten.

Bedarf und Umfang der betriebsspezifischen Betreuung müssen vom Unternehmer ermittelt werden. Daher sind für die betriebsspezifische Betreuung in der DGUV Vorschrift 2 keine festen Einsatzeiten vorgegeben.

Der Unternehmer muss ermitteln und prüfen, welche Leistungen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Betrieb erbringen müssen und welcher zeitliche Aufwand dazu erforderlich ist. Dabei wird er vom Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten. Der Betriebsrat hat bei der Festlegung der betriebsspezifischen Betreuung das Recht auf Mitbestimmung.

Die Online-Handlungshilfe unterstützt Sie bei der Ermittlung des Bedarfs an betriebsspezifischer Betreuung.

Bitte prüfen Sie für jedes der 16 Aufgabenfelder die Auslösekriterien und entscheiden Sie, ob mindestens eines der genannten Kriterien auf Ihren Betrieb zutrifft. Ist das der Fall, fordert die Handlungshilfe Sie auf, weitere Angaben zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung zu machen.