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Übersicht über den Datenbestand

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Am 31.12.2013 waren bei der GVS insgesamt 577.946 Personen registriert.

559.397 Personen hatten oder haben beruflich Umgang mit asbestfaserhaltigem Staub. 79.524 Personen sind für Nachuntersuchungen und 242.631 Personen sind für nachgehende arbeitsmedizinische Vorsorge vorgemerkt.

3.212 Personen hatten oder haben beruflich Umgang mit künstlichem mineralischem Faserstaub der Kategorie 1 oder 2 (Aluminiumsilikatwolle). 2.779 Personen sind für Nachuntersuchungen und 1.096 Personen für nachgehende arbeitsmedizinische Vorsorge vorgemerkt.

1.585 Personen sind für Nachuntersuchungen vorgemerkt, die beruflich Umgang mit silikogenem Staub haben.

12.604 Personen werden nach dem arbeitsmedizinischen Programm Wismut untersucht. Diese Personen waren bei der ehemaligen SAG/SDAG Wismut im Uranerzbergbau strahlen- und/oder staubbelastet tätig.

An der GVS sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sowie die Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau beteiligt.

Erfasste Personen

 

 

 

 

 

Erfasste Personen

Vorsorgeuntersuchungen 

 

 

 

 

Vorsorgeuntersuchungen

Hinweis:
Asbestherstellung und -verarbeitung sind in Deutschland seit 1993 verboten. Ausnahmen des Tätigkeitsverbotes sind unter strenger Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen erlaubt soweit Asbest im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten zu beseitigen ist. Bei den Betrieben, die noch Umgang mit Asbest haben, handelt es sich daher überwiegend um Betriebe der Bauwirtschaft.