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Anmeldeverfahren für Personen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit asbestfaserhaltigem oder künstlichem mineralischem Faserstaub ausgesetzt waren

Webcode für diesen Inhalt: 12111356

Personen, die bisher nicht in der Betreuung der nachgehenden arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung stehen, können sich mit den Formularen

direkt an die GVS wenden.

Die GVS sendet die ausgefüllten Formulare an den für die letztmalige staubgefährdende Tätigkeit zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Dieser erteilt nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, die z. B. in der "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" enthalten sind, der GVS den Auftrag, die Organisation für die nachgehenden arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen zu übernehmen.

Wichtig hierbei ist, dass insbesondere bei einer schon länger zurückliegenden staubgefährdenden Tätigkeit und/oder wenn die Firma schon erloschen ist, genaue Angaben über die berufliche Tätigkeit, deren Dauer und die genauen Namen und Anschriften der Firmen angegeben werden.

Nach Eingang des Auftrages durch den Unfallversicherungsträger an die GVS erhält der/die Betroffene die notwendigen Informationen über den weiteren Ablauf der Untersuchung, sowie Name und Anschrift der möglichst wohnortnah gelegenen Untersuchungsstelle mitgeteilt. Ebenso werden die weiteren Informationen zur Übernahme etwaiger anfallender Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Untersuchung oder eines etwaigen anfallenden Verdienstausfalles mitgeteilt. Grundsätzlich wird vor jeder Untersuchung eine Einwilligungserklärung eingeholt.