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2.2 Grundlegende Veränderungen zur Einrichtung neuer Arbeitsplätze bzw. der Arbeitsplatzausstattung; Planung, Neuerrichtung von Betriebsanlagen; Umbau, Neubaumaßnahmen
Bitte prüfen Sie, ob mindestens eines der hier genannten Auslösekriterien auf Ihren Betrieb zutrifft:
- Für den Betrieb gegenüber der Grundbetreuung neuartige / neue Risiken sind zu erwarten
- Neuartige Gefahrenquellen können auftreten
- Grundlegend veränderte Wirkungen auf die Arbeitsumgebung bzw. auf die Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe
- Bisherige Schutzmaßnahmen können nicht / nur bedingt übertragen werden
- Es bestehen keine standardisierten Lösungen
- Es sind grundlegend veränderte Anforderungen an die Qualifikation / das arbeitsschutzgerechte Verhalen zu erwarten
- Es wird eine grundlegend veränderte Organisation erforderlich
- Es entstehen andere / neue Schnittstellen zu bestehenden Arbeitssystemen
- Es entstehen neue Zuständigkeiten / Verantwortlichkeiten