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1.2 Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen
Bitte prüfen Sie, ob mindestens eines der hier genannten Auslösekriterien auf Ihren Betrieb zutrifft:
- Vielzahl von unterschiedlichen Quellen bzw. besondere gefahrbringende Bedingungen für spezifische Gefährdungen (z.B.: Lärmquellen)
- Vielzahl von unterschiedlichen Gefahrstoffen
- Arbeitsplätze, die besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen gemäß Gefahrstoffverordnung erfordern
- Arbeitsplätze, an denen mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 4 gemäß Biostoffverordnung umgegangen wird
- Gefährliche Arbeitsgegenstände (Abmessungen, Gewichte, Oberflächenbeschaffenheit, themische Zustände, ...) bzw. besondere gefahrbringende Bedingungen im Umgang
- Arbeiten an hohen Masten, Türmen und anderen hochgelegenen Arbeitsplätzen
- Unübersichtliches Werksgelände mit innerbetrieblichem Transport und Verkehr
- Arbeitsplätze, die besondere Schutzmaßnahmen erfordern
- Arbeitsplätze mit speziellen Anforderungen an die Funktionsfähigkeit sowie an die Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen (Beispiel: Umfangreiche Prüfungen nach BetrSichV - beachte insbes. § 3 Abs. 3 sowie §§ 10 und 14ff. BetrSichV)