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Betreuungsgruppe für die Grundbetreuung

Der Unternehmer muss ermitteln, welcher Betriebsart sein Betrieb zuzuordnen ist. Ausschlaggebend ist dabei der vorherrschende Betriebszweck, nicht einzelne Tätigkeiten. Der Betrieb muss insgesamt einer Betriebsart und damit einer Betreuungsgruppe zugeordnet werden. Eine Unterscheidung nach verschiedenen Betriebsbereichen ist nicht möglich.

Die Online-Handlungshilfe unterstützt Sie bei der Ermittlung der Betreuungsgruppe. Es zeigt den der jeweiligen Betriebsart zugeordneten WZ-Kode an. Jeder WZ-Kode ist wiederum einer der drei Betreuungsgruppen fest zugeordnet.

Die Betriebsarten sind nach dem Verzeichnis der Wirtschaftszweige (WZ-Schlüsselverzeichnis 2008 des Statistischen Bundesamts) gegliedert. Nähere Erläuterungen zu den verschiedenen Betriebsarten finden Sie auch der Internetseite des Statistischen Bundesamts:www.destatis.de

Weitere Erläuterungen siehe auch: "Ermittlung des WZ-Kodes"

Hinweis: die Betreuungsgruppe spielt für die betriebsspezifische Betreuung keine Rolle!

betreuungsgruppen