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Ermittlung des WZ-Kodes

Die Einsatzzeiten der Grundbetreuung sind gestaffelt nach drei „Betreuungsgruppen“. Um die zutreffende Betreuungsgruppe zu ermitteln, muss der Betrieb zunächst seine Betriebsart und damit seinen WZ-Kode feststellen.

 Die Betriebsarten sind gemäß dem WZ (Wirtschaftszweige)-Schlüssel des Statistischen Bundesamts eingeteilt und den Betreuungsgruppen zugeordnet. Jede Betriebsart ist eindeutig einem WZ-Kode und damit einer Betreuungsgruppe zugeordnet.

 

Bei der Zuordnung eines Betriebs zu einer Betriebsart ist der vorherrschende Betriebszweck ausschlaggebend. Eine Unterscheidung nach einzelnen Tätigkeiten oder Betriebsbereichen, z. B. Fertigung, Vertrieb oder Verwaltung, ist nicht möglich. Die Zuordnung zu einer der drei Betreuungsgruppen gilt für den gesamten Betrieb.

 

Für die Ermittlung der Betreuungsgruppe gilt folglich der Grundsatz: ein Betrieb - eine Betreuungsgruppe! Der WZ-Kode wird nicht von der Berufsgenossenschaft vergeben. In den meisten Betrieben wird der WZ-Kode bereits verwendet, da viele statistische Erhebungen auf dieser Basis erfolgen. Qualifizierte Auskünfte sind auch bei den statistischen Landesämtern einzuholen. Die dort hinterlegten Angaben sind mitunter aber nicht mehr aktuell und sollten daher überprüft werden.

Weitere Erläuterungen siehe auch: "Betreuungsgruppe für die Grundbetreuung"