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Eingabe der Anzahl der Beschäftigten

Die mit dieser Online-Handlungshilfe beschriebene betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung ist ein Betreuungsmodell für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten. Die Einzelheiten sind in der Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 geregelt.

Bitte beachten Sie diese Mindest-Betriebsgröße bei der Eingabe der Beschäftigtenzahl!

Es ist die Anzahl im Jahresdurchschnitt einzugeben. Teilzeitbeschäftigte sind wie Vollzeitbeschäftigte anzurechnen ("Kopfzahlprinzip"). Als Beschäftigte sind auch Leiharbeitnehmer, Praktikanten (anteilig je nach Beschäftigungsdauer), Werksstudenten und auch langfristig erkrankte Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Nicht anzurechnen sind Beschäftigte, die aufgrund von Werkverträgen im Betrieb tätig sind (Mitarbeiter von Fremdfirmen), Heimarbeiter, Mitarbeiter in der Freistellungsphase der Altersteilzeit und Besucher.