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Betriebsspezifische Betreuung

Bedarf und Umfang der betriebsspezifischen Betreuung müssen vom Unternehmer ermittelt werden. Daher sind für die betriebsspezifische Betreuung keine festen Einsatzeiten vorgegeben.

Der Unternehmer muss ermitteln und prüfen, welche Leistungen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Betrieb erbringen müssen und welcher zeitliche Aufwand dazu erforderlich ist. Dabei wird er vom Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten. Der Betriebsrat hat bei der Festlegung der betriebsspezifischen Betreuung das Recht auf Mitbestimmung.

Auf den folgenden Seiten finden Sie die 16 Aufgabenfelder der betriebsspezifischen Betreuung. Bitte prüfen Sie für jedes Aufgabenfeld die Auslösekriterien und entscheiden Sie, ob mindestens eines der genannten Kriterien auf Ihren Betrieb zutrifft. Ist das der Fall, fordert die Handlungshilfe Sie auf, weitere Angaben zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung zu machen.

Beachten Sie, dass pro relevantes Aufgabenfeld ein Zeitbedarf von mindestens einer Stunde pro Jahr angesetzt wird. Für die betriebsspezifische Betreuung insgesamt wird ein Zeitbedarf von mindestens zwei Stunden pro Jahr gesetzt, unabhängig von der Anzahl der relevanten Aufgabenfelder.